Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Sebi’s Bohneschü | www.sebiron.ch

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Bestellungen über den Webshop von Sebi’s Bohneschü. Vertragspartner ist Luca Eggenschwiler, Inhaber von Sebi’s Bohneschü.

2. Produkte

Angeboten werden geröstete, ungemahlene Kaffeebohnen in originalverschlossenen Verpackungen. Die Röstung und Verpackung erfolgen durch eine externe Schweizer Kaffeerösterei. Der Verkauf und Versand werden durch Sebi’s Bohneschü abgewickelt.

3. Bestellung und Vertragsabschluss

Mit Abschluss des Bestellvorgangs gibt die Kundschaft eine verbindliche Bestellung auf. Der Kaufvertrag kommt mit der elektronischen Bestellbestätigung zustande. Sämtliche Angebote gelten nur solange Vorrat.

4. Preise und Bezahlung

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Es gelten die zum Bestellzeitpunkt angegebenen Preise. Allfällige Versandkosten werden separat ausgewiesen. Die Bezahlung erfolgt über die im Webshop angebotenen Zahlungsmethoden.

5. Lieferung und Versand

Die Lieferung erfolgt ausschliesslich innerhalb der Schweiz. Der Versand erfolgt nach Zahlungseingang an die angegebene Lieferadresse. Die voraussichtlichen Lieferzeiten und Versandkosten sind im Webshop ersichtlich. Bei unvorhergesehenen Verzögerungen wird die Kundschaft informiert.

6. Rückgabe und Reklamationen

Ein freiwilliges Rückgabe- oder Widerrufsrecht wird nicht gewährt. Eine Rücknahme einwandfreier Ware ist ausgeschlossen. Beschädigte, fehlerhafte oder falsch gelieferte Produkte sind möglichst zeitnah nach Erhalt per E-Mail zu melden. Gesetzliche Gewährleistungsansprüche bleiben vorbehalten.

7. Haftung

Sebi’s Bohneschü haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden durch unsachgemässe Lagerung oder Verwendung nach Erhalt der Ware wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.

8. Datenschutz

Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss der Datenschutzerklärung auf www.sebiron.ch.

9. Anwendbares Recht

Es gilt Schweizer Recht. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

Stand: Oktober 2026